Begrüßungsgeld für Neugeborene
Wir als Gemeinde freuen uns über Nachwuchs und begrüßen unsere Babys und deren Familien gerne mit einem Begrüßungsgeld in Höhe von 1000€. Seit dem Jahr 2020 gibt es Änderungen im Ablauf zur Übergabe der “Beihilfe zur Erstausstattung für Neugeborene”. Dazu wurde in der Gemeindevertretersitzung ein Beschluss gefasst, deren Auszüge in folgendem Text zu finden sind:
Die Gemeinde Wittenförden gewährt ein einmaliges Begrüßungsgeld i. H. v. 1.000,00 € für jeden neu geborenen Einwohner. Die Zahlung des Begrüßungsgeldes soll junge Familien, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wittenförden haben, finanziell unterstützen.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Leistungsempfänger sind Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in Wittenförden ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt haben und ihr Kind unverzüglich im Einwohnermeldeamt ebenfalls in Wittenförden gemeldet haben. Bei unverheirateten Paaren ist die Mutter Leistungsempfänger, sofern sie die genannten Bedingungen erfüllt. Das gleiche gilt für allein erziehende Mütter.
Versagungsgründe können vorübergehende oder nachträgliche Hauptwohnsitzanmeldungen sowie offensichtliche Verlagerungen des Lebensmittelpunktes außerhalb der Gemeinde sein. Im Zweifelsfall entscheidet der Hauptausschuss über Zahlung oder Nichtzahlung des Begrüßungsgeldes.
Voraussetzung zur Zahlung ist die Antragstellung durch die Leistungsempfänger. Eine Bringepflicht seitens der Gemeinde wird ausgeschlossen.
Eltern, die zum Kreis der Geldempfänger gehören, können gerne eine Mail auf die Gemeinde Mail-Adresse mit folgenden Daten senden: Name, Geburtsdatum des Kindes, Mitteilung über Wohnsitzanmeldung, Bankverbindung, Telefonnummer. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Leistung bei Herrn Seiffert im Amt Stralendorf zu beantragen.
Ab dem Jahr 2023 findet die Übergabe eines symbolischen Schecks in Verbindung mit der Pflanzung eines Generationenbaumes statt. Die Familien werden dazu schriftlich eingeladen und treffen sich entweder im Frühjahr oder im Herbst zu dieser feierlichen Zeremonie auf der Streuobstwiese am Weiher beim Gemeindehaus. Die Leistungsfreigabe erfolgt dann im Anschluss.