Liebe Wittenfördener, Einwohnerinnen und Einwohner,
Sie wurden sicherlich im Februar 2025 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt (Seite 4) davon überrascht, dass auf unserem Gemeindegebiet ein Windpark mit 6 Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden soll. Auch wir als Gemeindevertretung haben erst kurz vor der Veröffentlichung davon erfahren.
Gleichzeitig wurden wir wie auch alle Einwohner darauf hingewiesen, eventuelle Einwendungen beim STALUWM einzureichen!
Viele Bürgerinnen und Bürger unseres Dorfes sehen die Errichtung von 6 WEA mit einer Höhe von 250 m sehr kritisch und haben ihre Bedenken bereits schriftlich geäußert!
Folgende Bedenken sind hier kurz angeführt:
- das Plangebiet ist bereits vor Jahren als Windeignungsraum abgelehnt worden
- unmittelbare Nähe zu Wohnräumen unserer Gemeinde
- mögliche Beeinträchtigung durch Schlagschatten
- direkte Nähe zum Grambower Moor
- mögliche Gefährdung von Biotopen sowie geschützter Tierarten
- negative Beeinträchtigung und auch mögliche Aberkennung des Weltkulturerbestatus der Landeshauptstadt Schwerin auf Grund der Sichtachsenregelung
Der Vorhabenträger ist auf Nachfrage der Gemeindevertretung Wittenförden bisher nicht bereit, sich vor den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde auf einer Bürgerversammlung zu äußern, da sich das Projekt noch in der Genehmigungsphase befindet.
Bis zum 24.04.2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meinungen / Bedenken / Einwände schriftlich bzw. per E-Mail an StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de unter dem Betreff: „Einwendung WKA Wittenförden I“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) einzureichen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit.
Weitere Einzelheiten zum Planverfahren erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.regierung-mv.de/?id=208512&processor=
Unter anderem erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Wittenförden I“. Link zum UVP-Verbund
Gemeindevertretung und Bürgermeister Wittenförden