Text: M. Pirl, Foto: R. Killer und M. Pirl
Bei strahlendem Sonnenschein wurde am 9. März 2021 der erste Abschnitt des Bewegungsparcours auf dem Sportplatz an die Gemeinde übergeben. Das Architekturbüro Hartung & Partner GmbH sowie die Firma Tief- und Straßenbau U. Neuenfeld & D. Trete GbR setzten die Ideen der Gemeindevertretung um. Das Ergebnis kann sich sehen lassen! Der Bürgermeister Matthias Eberhardt und einige Gemeindevertreter*innen konnten sich davon überzeugen und gleich ausprobieren. Neben den vier Sportgeräten wurde auch ein Trampolin, eine Tischtennisplatte, ein Boule Platz sowie eine überdachte Sitzkombination erstellt. Zwei Fußballtore zum Bolzen sollen hinzukommen. Nun muss nur noch der frisch gesäte Rasen wachsen und dem Bewegungsdrang der Wittenfördener steht nichts mehr im Wege.
„Mehr Bewegung und Begegnung“ ist ein Projekt der Gemeinde Wittenförden, das gemeinsam durch die Gemeinde und die LEADER Förderung finanziert wird. LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der EU für Förderungen im ländlichen Raum. Im September 2019 haben zwei engagierte Gemeindevertreterinnen und der Bürgermeister dieses Projekt vor einer Jury in Ludwigslust so überzeugend präsentiert, dass die Förderung bewilligt wurde. Dazu gehört auch der Umbau des Gebäudes auf dem Sportplatz, was noch in diesem Jahr geplant ist. Es sollen dort Sanitäranlagen und Umkleidekabinen entstehen.
Nach der Fertigstellung kann die Anlage von allen Einwohnern als Begegnungsstätte, für Sport und Bewegung oder zur Erholung genutzt werden. Auch für kulturelle Veranstaltungen, Familienfeiern und Dorffeste ist der Sportplatz dann wieder attraktiv. Die Dorfgemeinschaft soll hiermit gefördert werden und somit zum Wohlbefinden für Jung und Alt beitragen.
Gerne hätten wir diesen ersten Abschnitt mit unseren Einwohnern gemeinsam eröffnet, was aber aufgrund der geltenden Corona Landesverordnung derzeit nicht möglich ist. So wird es sicher nach der kompletten Fertigstellung ein Eröffnungsfest geben.
Wir bitten um achtsamen Umgang mit den Geräten und Sauberkeit auf der gesamten Anlage. Die Sportplatzordnung ist einzuhalten.
Die Gemeindevertretung